Aktualisiert (Samstag, 15. August 2009 um 08:16 Uhr)
Pressemitteilung vom 30.07.2009
Es trifft nicht nur Gabi Paulis Freie Union!
Enttäuschung für Nikolaus Dick aus Freiburg: Er hatte für seine Kandidatur 222 gültige Unterschriften gesammelt und sich bereits auf einen heißen Wahlkampfsommer gefreut. Doch dann das überraschende Aus: Nikolaus Dick wurde nicht ausreichend über die exakten Vorgaben auf dem amtlichen „Formblatt für eine Unterstützer-Unterschrift“ informiert. Sein Kennwort wurde in dem Feld eingetragen, das für Parteien vorgesehen war. Mangels Aufmerksamkeit des zuständigen Wahlbüros wurde die Stimmigkeit dieser Formalie nicht geprüft. Fazit: Die Kandidatur von Nikolaus Dick wurde zu seinem Entsetzen abgelehnt!
Für uns ein alarmierendes Zeichen, dass die Besonderheiten des deutschen Wahlrechts nicht nur der Bevölkerung hinreichend unbekannt sind. Auch die dafür ausgebildeten Mitarbeiter der Kreiswahlleiter und der Wahlämter scheinen sich der Fallstricke nicht bewusst und können so den Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer passiven und aktiven Wahlrechte nicht gut genug informiert zur Seite zu stehen. Dies ist nicht die erste Panne, die die Wählervereinigung FÜR VOLKSENTSCHEIDE erleben musste. Ähnliches war dem Europawahl-Kandidaten Andreas Schenk aus Gengenbach widerfahren, als er wegen eines Defizits seiner Heimatgemeinde von der Verwaltung das falsche Formular erhielt. Andere Kandidaten wie Harald Kanneder aus Niederbayern stießen auf Schwierigkeiten, da den Mitarbeiter der Kreiswahlbehörden dort nicht bekannt war, dass jeder Bürger unabhängig auch parteilos für den Bundestag kandidieren darf.
Ohne die Absicht der Schuldzuweisung: Eine Überarbeitung der komplizierten Formblätter ist dringend erforderlich. Der Bundeswahlleiter kann es wohl kaum verantworten und auf sich nehmen, die Gewähr für eine korrekte Beratung und Bearbeitung komplizierter Formulare zu übernehmen. Daher: Weniger ist manchmal mehr und das scheint in diesem Fall zuzutreffen.
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