Aktualisiert (Samstag, 15. August 2009 um 08:20 Uhr)

Unser Kandidat Nikolaus Dick für den Wahlkreis 281 Freiburg wurde trotz 222 gültiger Unterstützer-Unterschriften nicht zur Bundestagwahl 2009 zugelassen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses wurde vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen.

Eine riesige Enttäuschung musste unser Kandidat Nikolaus Dick aus dem Wahlkreis 281 in Freiburg hinnehmen. Als erstmaliger Teilnehmer an einer Bundestagswahl hatte er für seine Kandidatur 222 gültige Unterschriften gesammelt und sich bereits auf einen heißen Wahlkampfsommer gefreut. Doch dann kam das überraschende Aus von unerwarteter Seite.

Nikolaus Dick war nicht ausreichend über die exakten Vorgaben für die Formalien auf dem amtlichen "Formblatt für eine Unterstützer-Unterschrift" informiert. Er hatte sein Kennwort in dem Feld eintragen lassen, das für die Sammlung von Partei-Kreiswahlvorschlägen vorgesehen ist. Auch der Aufmerksamkeit des Wahlbüros des zuständigen Kreiswahlleiters, das diese Formulare ausfüllt und bereitstellt, war die Richtigkeit dieser Formalie entgangen. Deshalb wurde die Kandidatur von Nikolaus Dick zum Entsetzen des fleißigen Kandidaten abgelehnt.

Für uns ein Zeichen dafür, dass die Besonderheiten des deutschen Wahlrechts nicht nur der Bevölkerung nicht hinreichend bekannt sind. Im Gegenteil auch die dafür ausgebildeten Mitarbeiter der Kreiswahlleiter und der Wahlämter scheinen sich der Fallstricke nicht bewusst zu sein und können so dem Anspruch, jedem Bürger bei der Wahrnehmung seiner passiven und aktiven Wahlrechte umfassend und gut informiert zur Seite zu stehen, nicht gerecht werden.

Leider ist dies nicht die erste Panne, die die Wählervereinigung FÜR VOLKSENTSCHEIDE erleben musste. Ähnliches War dem Europawahl-Kandidaten Andreas Schenk widerfahren, als er wegen eines Formfehlers seiner Heimatgemeinde beim Ausstellen der Bescheinigung der Wählbarkeit von der Verwaltung das falsche Formular erhielt. Ebenso stießen andere neue Kandidaten wie Harald Kanneder aus Niederbayern auf Schwierigkeiten, da die Mitarbeiter der Kreiswahlbehörden dort nicht einmal wussten, dass jeder Bürger - unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Partei - kandidieren darf.

Ohne jemandem irgendwelche Schuld zuweisen zu wollen: Eine Überarbeitung der Modalitäten und der komplizierten Formblätter ist dringend erforderlich. Denn der Bundeswahlleiter kann es wohl kaum verantworten und auf sich nehmen, die Gewähr für eine korrekte Beratung und Bearbeitung der Formulare zu übernehmen.

Daher: Weniger ist manchmal mehr! Und das scheint in diesem Fall zuzutreffen.

Unsere Pressemitteilung hierzu.


Online bei der Landeswahlleiterin BadenWürttemberg: Zurückweisung des Einspruchs gegen die Nichtzulassung

Als Download: Zurückweisung des Einspruchs gegen die Nichtzulassung