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Aktualisiert (Montag, 10. August 2009 um 18:32 Uhr)
Wie packen wir es an?
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt" (Art. 20 GG), doch wie sieht die Praxis aus? Alle vier Jahre dürfen wir zwischen Kandidaten wählen, die allein von Parteigremien festgelegt werden. Mehr Mitspracherechte haben wir auf Bundesebene nicht.
Die Aktion FÜR VOLKSENTSCHEIDE will das ändern. Als Wählergemeinschaft stehen wir überparteilich für bundesweite Volksentscheide. Art. 20 (2) GG gibt uns das Recht auf Abstimmungen und in § 18 (1) Bundeswahlgesetz ist garantiert, dass Bürger ohne Partei als Kandidat zuzulassen sind. Das nutzen wir FÜR VOLKSENTSCHEIDE und organisieren so eine bundesweite "Abstimmung". Unterstützen auch Sie unsere Forderung nach Volksentscheiden und werden Sie Mitglied, Kandidat und/oder Spender!
Zur Bundestagswahl (27. September 2009) suchen wir für jeden Wahlkreis Kandidaten, die überparteilich mit Kennwort FÜR VOLKSENTSCHEIDE als Einzelbewerber antreten. Selbstverständlich helfen wir!
Damit stehen Volksentscheide faktisch zur Wahl, denn alle Erststimmen für unsere Bewerber sind Stimmen FÜR VOLKSENTSCHEIDE. Die Medien werden darüber berichten. So wird unser Anliegen "Mitsprache und Selbstbestimmung der Bürger" zum Top-Thema! Jeder kann dabei mitmachen!
Wichtig: FÜR VOLKSENTSCHEIDE handelt überparteilich + sachbezogen => Wie funktioniert das?
Jeder Bürger – selbst Partei-Mitglieder und Listenkandidaten – können sichtbar für Volksentscheide eintreten. Ob die eigene Partei das zulässt, ist eine andere Frage! Gemeinsam fordern wir mit Herz und Hirn die Einführung bundesweiter Volksentscheide! Denn Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte!
Wir brauchen nur 299 Bewerber, die den Parteien mit ihrer Kandidatur FÜR VOLKSENTSCHEIDE sagen: "Nehmt uns Bürger endlich ernst!" Setzen Sie ein Signal – Gemeinsam sind wir stark! => bewerben
Gemeinsam mit Herz und Hirn – Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte!
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