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- 25.10.2009 - 25.10.2009 | 11.00 Mitgliederversammlung 2009
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Aktualisiert (Samstag, 09. Mai 2009 um 00:31 Uhr)
Allgemeines
Das Grundgesetz (GG) garantiert jedem Bürger das Recht, sich zusammen zu schließen. Bei Wahlen können so von Wählervereinigungen und Parteien z. B. Wahlvorschläge eingereicht werden. Warum können sich engagierte Bürger nicht gemeinsam ebenso für ein Sachthema engagieren und einen ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag einbringen? Auf Bundesebene steht dieses Recht derzeit nur Abgeordneten zu. Was vor 60 Jahren noch vertretbar schien, ist heute bei gestiegenem Bildungsniveau und Demokratieverständnis der Bürger nicht mehr zeitgemäß. Nutzen wir doch das Wissen und den Ideenreichtum vieler engagierter Bürger und bringen dadurch Leben in erstarrte Strukturen!
Verfahrensablauf
Volksinitiativen werden im Gegensatz zu Petitionen immer von politischen Vereinigungen getragen, sie haben nach demokratischen Regeln legitimierte Ansprechpartner. Neben Parteien und Wählervereinigungen ist als neue Form auch die "Volksinitiative" zuzulassen, zu der sich engagierte Bürger zusammenschließen können. Solche Vereinigungen sind problemlos juristisch einzuordnen; bei allen Fragen (Rechnungslegung, Satzungsrecht usw.) kann auf vorhandene Regeln zurückgegriffen werden.
Eine Volksinitiative ist ein begründeter und von einer politischen Vereinigung demokratisch beschlossener Gesetzentwurf mit Finanzierungsvorschlag. Sie ist bei einer Registrierungsstelle des Bundestags einzureichen und von dieser zu prüfen; bei Mängeln darf sie jederzeit überarbeitet werden. Über Streitfälle entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Unterstützungsfrist für die eingereichte Volksinitiative beginnt unmittelbar nach Zulassung. Erklären die Träger der Volksinitiative gegenüber der Registrierungsstelle ihre Initiative für erledigt, endet damit das Verfahren.
Zulassungsgebühr
Um möglichen Missbrauch einzudämmen, scheint eine Bearbeitungsgebühr (z. B. 1.000 €) ratsam, die bei Antragstellung zu entrichten ist und nur bei Erfolg der Volksinitiative erstattet wird.
Zahl der Unterstützer
Viele Vorschläge sehen eine feste Zahl von Unterstützern vor. Das Wahlverhalten der Bürger und die langfristige demographische Entwicklung werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Die Hürde der Parteienfinanzierung (0,5% der abgegebenen gültigen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl) berücksichtigt dies. Diese Hürde (2005: 235.971 Wahlberechtigte) scheint daher besser geeigneter.
Sammlung von Unterstützer-Unterschriften
Bei Wahlen müssen Kandidaten und Listen ebenfalls ausreichende Unterstützung nachweisen; dieses bewährte Verfahren kann analog angewandt werden. Es gewährleistet einerseits die freie Sammlung durch die Initiatoren, garantiert aber auch eine genaue Kontrolle durch staatliche Stellen.
Frist
Organisatorisch scheint es notwendig, das Verfahren in einer bestimmten Frist abzuwickeln. Eine Beschränkung auf 12 Monate ab Zulassung sollte ausreichen, um der Bevölkerung das Vorhaben gezielt zu vermitteln und die notwendigen Unterstützungs-Unterschriften zu sammeln.
Finanzierung
Volksinitiativen sollten in Zukunft ähnlich wie Wählervereinigungen in den Genuss einer steuerlichen Grundförderung kommen; die Finanzierung kann dann durch Spenden und Beiträge erfolgen.
Erfolg der Initiative
Eine erfolgreiche Volksinitiative gilt als wirksam eingebrachter Gesetzentwurf, den die Initiatoren im normalen Gesetzgebungsverfahren zu begleiten haben. Will der Bundestag einen solchen Entwurf ablehnen oder ohne Zustimmung der Initiatoren verändern, hat er das detailliert und zeitgleich zu begründen und durch eine Schlussabstimmung im Bundestag nochmals zu bestätigen.
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