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Aktualisiert (Donnerstag, 03. Dezember 2009 um 20:54 Uhr)
Seit 60 Jahren steht der Artikel 20, Absatz 2, im Grundgesetz (GG).
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
- Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.
Und Artikel 21, Absatz 1, Satz 1 GG
- Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Doch wie nehmen wir die Realität wahr? Alle vier Jahre dürfen wir Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien formal legitimieren, die andere für uns ausgesucht haben; die uns in der Regel sogar unbekannt sind. Die Parteien bestimmen uneingeschränkt alles Wichtige: personelle Besetzung von Regierung, Bundestag, Bundesrat, Landtagen, Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht. Ja, sogar die Kontrollgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und vieles mehr. Wer kennt den direkt gewählten Abgeordneten seines Wahlkreises? Wer weiß schon, dass der direkt gewählte Abgeordnete über die Erststimme gewählt wird und keineswegs bei einer Partei sein muss? Wem ist noch bewusst, dass er als Bürger sehr wohl Einfluss nehmen kann?
Wessen Interessen vertreten Kandidaten, die von einem Parteigremium auf eine Liste gesetzt wurden? Warum werden die meisten Direktkandidaten zusätzlich über Listenplätze abgesichert? Warum wurde vor 60 Jahren verhindert, den Vorstellungen der West-Alliierten entsprechend eine Verfassung mit verfassungsrechtlich verankerten Volksentscheiden zu schaffen? Einige deutsche Länder, die sich bereits vor 1949 konstituiert haben, hatten dies ja bereits in ihren Verfassungen verbindlich so geregelt.
Wir sagen JA zu Volksentscheiden! Wir sind FÜR VOLKSENTSCHEIDE! Wir erinnern an die friedliche Revolution in der DDR, als deutsche Bürger einen notwendigen Systemwechsel friedlich in konkretes Handeln umsetzten.


