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Aktualisiert (Samstag, 09. Mai 2009 um 01:24 Uhr)

1919-1920 (nach dem 1. Weltkrieg)

Auf Grund des Vertrags von Versailles wurden in Oberschlesien, Ostpreußen, Saargebiet, Schleswig und Westpreußen Volksabstimmungen über den Verbleib beim Deutschen Reich oder den jeweiligen Nachbarstaaten (Dänemark, Polen, Frankreich, Belgien) durchgeführt.

1926 ("Fürstenenteignung")

Bei der "Fürstenenteignung" in der Weimarer Republik ging es um die Frage, was mit dem Vermögen der deutschen Fürstenhäuser - die im Zuge der Novemberrevolution politisch entmachtet wurden - geschehen soll. In der ersten Hälfte des Jahres 1926 wurde ein erfolgreiches Volksbegehren durchgeführt. Der folgende Volksentscheid zur entschädigungslosen Enteignung scheiterte. Auf Grund der Verfassungslage war ein Quorum von 50% der Wahlberechtigten vorgeschrieben. Die Gegner der Vorlage wählten die Boykottstrategie, was de facto eine Aufhebung des geheimen Wahlrechts bedeutete (wer abstimmen ging, war wurde automatisch als Befürworter angesehen).  

1929 ("Young-Plan")

Der "Young-Plan" war der letzte Reparationsplan. Er schrieb eine Zahlungsverpflichtung des Deutschen Reichs von rund zwei Milliarden Reichsmark fest. Gegenüber bestehenden Abkommen bedeutete der Plan eine finanzielle Entlastung des Deutschen Reiches. Dennoch versuchten die rechten Vereinigungen Deutschnationale Volkspartei, Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und der Stahlhelm diesen Plan im Wege einer Volksabstimmung zu Fall zu bringen. Sie gründeten im Juli 1929 den "Reichsausschuß für das Volksbegehren gegen den Young-Plan". Am 22. Dezember 1929 stimmten die Bürger über das "Freiheitsgesetz" ab, das den ganzen Versailler Vertrag revidieren sollte und die Bestrafung der Unterzeichner des Planes durch Zuchthaus wegen Landesverrats enthielt. Der Volksentscheides scheiterte, weil die Zustimmung von 50% aller Wahlberechtigten nötig gewesen wäre, aber nur 13,5% aller Wahlberechtigten zur Abstimmung gingen. Die Regierung hatte den Abstimmungstermin absichtlich auf den letzten verkaufsoffenen Sonntag vor Weihnachten gelegt. Auch hier hatten die Gegner der Vorlage die Boykottstrategie gewählt.

1946-1950 (nach dem 2. Weltkrieg)

In diversen deutschen Ländern (z.B. Baden, Bayern, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Würrtembeg-Baden,  Württemberg-Hohenzollern) werden die Landesverfassungen per Volksentscheid verabschiedet. Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet.

1999

Am 9. Juni 1999 bringt die PDS ihren "Entwurf eines Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksentscheid (dreistufige Volksgesetzgebung)" (Bundestagsdrucksache 14/1129 ) in den deutschen Bundestag ein. [Details]

2001-2003

In der Zeit von Mai 2001 bis November 2002 unterschreiben mehr als 100.000 Menschen die Forderung nach bundesweiten Volksabstimmungen von "Mehr Demokratie", dem "Omnibus für Direkte Demokratie" und anderen Organisationen.  Am 13. März 2003 wurden alle Unterschriften dem Bundestag übergeben. Das war die letzte Aktion der Initiative "Menschen für Volksabstimmung".

Am 13. März 2002 bringen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz" (Bundestagsdrucksache 14/8503 ) in den deutschen Bundestag ein. [Details]

2006 

Es werden von 3 Fraktionen im deutschen Bundestag Gesetzentwürfe zur Einführung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene in den Bundestag eingebracht. 

  • 25.01.2006: Die FDP bringt ihren "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz" (Bundestagsdrucksache 16/474 ) in den deutschen Bundestag ein. [Details]
  • 15.02.2009: Bündnis 90/Die Grünen bringen ihren "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid)" (Bundestagsdrucksache 16/680 ) in den deutschen Bundestag ein. [Details]
  • 09.05.2006: Die Linke brint ihren "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz" (Bundestagsdrucksache 16/1411 ) in den deutschen Bundestag ein. [Details]

2009

Am 23. April 2009 hat der Deutsche Bundestag erneut alle vorliegenden Gesetzentwürfe zur Einführung direkter Demokratie durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid abgelehnt. (Bundestags-Plenarprotokoll 16/217 )

  • Entwurf FDP: JA - Die Linke, FDP; NEIN - CDU/CSU und SPD; Enthaltung - Bündnis 90/Die Grünen.
  • Entwurf Bündnis 90/Die Grünen: JA - Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter Winkelmeier; NEIN - CDU/CSU, SPD; Enthaltung - FDP.
  • Entwurf Die Linke: JA - Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter Winkelmeier; NEIN - CDU/CSU, SPD; Enthaltung - FDP.

Und heute?

Noch immer hat der Bundestag kein entsprechendes Gesetz beschlossen. Noch immer wird uns das demokratisch verbriefte Recht auf Volksinitiativen und Volksentscheide vorenthalten. Gewartet haben wir lang genug!

Wir Bürger nehmen das jetzt selbst in die Hand! Wir haben eine Wählergemeinschaft gebildet, die überparteilich Kandidaten unterstützt und alle nötigen Aktivitäten organisiert! Diese überparteiliche Wählergemeinschaft FÜR VOLKSENTSCHEIDE macht Volksentscheide wählbar. Dabei berufen wir uns auf:

  • Das Grundgesetz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." (Art. 20 GG)
  • Die gültigen Wahlvorschriften: "Wahlvorschläge können von Parteien und ... Wahlberechtigten eingereicht werden." (§ 18 BWG)

Das reicht zur Umsetzung einer bundesweiten "Volksabstimmung" FÜR VOLKSENTSCHEIDE mit dem Wahlzettel zur Bundestagswahl 2009.