Aktualisiert (Donnerstag, 07. Mai 2009 um 23:12 Uhr)

Ein Gesetzemtwurf von Mehr Demokratie e.V. lag uns bei dieser Zusammenstellung nicht vor. Wir haben daher hier die wesentlichen Inhalte der Aussagen der Homepage von Mehr Demokratie e.V. zusammengetragen.

Volksinitiative

  • Zu allen Sachfragen in Form von Gesetzentwürfen 
  • Zu allen Gegenständen der politischen Willensbildung
  • Auch über Finanzen und Steuern
  • Unterstützung durch mindestens 100.000 Unterschriften
  • Recht auf Anhörung im Deutschen Bundestag

Volksbegehren

  • 6 Monate nach Einreichen der Initiative kann ein Volksbegehren eingeleitet werden
  • Die Höhe des Quorums beträgt 1.000.000 Unterschriften
  • Bei verfassungsändernden Gesetzes 2.000.000 Unterschriften
  • Eintragungsfrist 6 Monate
  • Bei Volksbegehren für fakultative Volksabstimmungen 500.000 Unterschriften innerhalb von 3 Monaten

Volksentscheid

Übernimmt der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf nicht unverändert, wird der Volksentscheid durchgeführt.

  • Frühestens 4, spätestens 12 Monate nach Abschluss des Volksbegehrens
  • Das Parlament kann einen eigenen Vorschlag mit zur Abstimmung stellen
  • Die Abstimmung ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen

Sonstiges

Grundgesetzänderungen und die Abgabe von Souveränitätsrechten an internationale / supranationale Organisationen (z.B. die Europäische Union) müssen dem Volk zwingen zur Entscheidung vorgelegt werden (obligatorische Volksabstimmung).

Es sind Volksbegehren gegen bereits getroffene Parlamentsbeschlüsse (fakultatives Volksabstimmung) möglich.

Wenn der Deutsche Bundestag ein per Volksentscheid eingeführtes Gesetz ändern oder aufheben will, bedarf dies der Zustimmung des Volkes durch Volksabstimmung.