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Aktualisiert (Freitag, 08. Mai 2009 um 23:15 Uhr)

Unmittelbare Demokratie ist ein stabilisierender Faktor

Durch sie können Bürger Entscheidungen korrigieren, ohne die gesamte Regierung auswechseln zu müssen. Das Bundesland Bayern hat eine ausgeprägte verfassungsrechtlich fest verankerte Direkte Demokratie. Dort regiert schon seit Jahrzehnten unverändert immer die gleiche Partei. Woran liegt das? Unmittelbare Demokratie zwingt alle Politiker, Kontakt und Kommunikation mit den Bürgern zu suchen, denn selbstverständlich schadet jedes gestartete und erfolgreiche Volksbegehren deren Ansehen. So entfaltet eine vielschichtige und praxisgerechte unmittelbare Demokratie ihre bürgernahe Wirkung bereits im Vorfeld jeder politischen Entscheidung.

Was hat der Bürger davon?

Durch entsprechende Mitwirkungsrechte entwickeln sich zwangsläufig bürgerfreundliche Regelungen. Die Gesellschaft steuert sich selbst – so soll Demokratie funktionieren! Nach der Wahl fühlt sich der Bürger nicht mehr auf Jahre hilflos dem Wirken von Parteien und Abgeordneten ausgeliefert; unmittelbare Demokratie stärkt Selbstvertrauen und staatsbürgerliche Initiative.

Unser Staat und besonders unsere Demokratie benötigen eine Modernisierung

Bei aller Wertschätzung, das Grundgesetz (GG) war und ist eine Übergangslösung! Sollen künftige Generationen und Neubürger auf ein Provisorium vereidigt werden? Schafft es das Deutsche Volk auch 60 Jahren und nach erfolgter Wiedervereinigung nicht, sich seine eigene Verfassung zu geben, wie es laut Artikel 146 GG der Wille der "Mütter und Väter des GG" war? Mündigen Bürgern ist endlich der Einfluss zuzugestehen, der heutigen Möglichkeiten und Bedürfnissen entspricht.

Unmittelbare Demokratie ist tragende Grundpfeiler jeder modernen Verfassung

Repräsentative Demokratie bleibt auf absehbare Zeit unverzichtbar; doch sie muss und kann durch sinnvolle Instrumente der unmittelbaren Demokratie ergänzt werden - jeder andere Ansatz ist unrealistisch.

Direkte Demokratie ist unmittelbare Demokratie – sie garantiert Bürgernähe!

Demokratisch kann ein Machtanspruch durch Eliten nur durch Einfluss der Bürger auf staatliche Rahmenbedingungen begrenzt werden. Auf Bundesebene vermissen wir Bürgernähe und unmittelbare Demokratie in Deutschland schmerzlich; da haben es Kommunen und die Bundesländer besser. Zwar sagt Artikel 20 GG "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt", doch detaillierte Ausführungen finden sich nur für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes. Die Schweiz setzt seit Jahrzehnten erfolgreich auf unmittelbare Demokratie; sie ist dort inzwischen fester Bestandteil des demokratischen Alltags und die Schweizer leben in stabilen politischen Verhältnissen. Trotzdem, oder gerade deshalb? Wann finden wir den Mut, mehr Demokratie zu wagen?

Warum fehlen im Grundgesetz klare Regelungen?

Wollten die "Mütter und Väter des GG" keine direktdemokratischen Elemente? Die Entstehungszeit des GG gibt uns die Antwort: Man hatte die Sorge, das Volk könnte weitergehende Mitbestimmungsrechte missbrauchen. Eine direkte Mitbestimmung wurde daher von den "Architekten der BRD" nur angedeutet, obwohl die Siegermächte wohl mehr zugelassen hätten. Die gewählte Formulierung in Artikel 20 GG schließt Abstimmungen jedoch nicht aus – was fehlt, ist allein der Mut, bürgernahe unmittelbare Demokratie zu verwirklichen!

Gesetzliche Ergänzung sind möglich, sobald politischer Wille dazu vorhanden ist

Doch die Parteien lassen uns Bürger hier sträflich im Stich, denn sie beschneiden ungern ihre eigene Macht. Deshalb müssen wir unsere Mitwirkungsrechte jetzt nachdrücklich selbst einfordern!