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Aktualisiert (Mittwoch, 14. April 2010 um 21:06 Uhr)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde FÜR VOLKSENTSCHEIDE,

ein politisches Amt verlangt politisches Handeln. Immer öfter verweigern Politiker jedoch Aussagen, eigene Standpunkte und aktive Handlungen. Probleme auszusitzen ist wahltaktisch klug, da potentielle Wähler durch politische Entscheidungen nicht abgeschreckt werden. Aus moralischen Gründen müssen Politiker aber handeln, denn dafür wurden sie gewählt.

Die Bundeskanzlerin hat in den letzten Wochen erneut gezeigt, dass sie Probleme aussitzt. Dies zeigt, dass wir in Deutschland Mechanismen wie Volksentscheide brauchen, damit unabhängig von politischen Ämtervertretern Entscheidungen getroffen werden können. Ein weiteres Argument FÜR VOLKSENTSCHEIDE.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Beier

Newsletter-Redakteur


1 Veränderungen in der Parteienlandschaft

Nicht nur in Deutschland, auch in vielen Ländern Europas befindet sich die Parteienlandschaft im Wandel. Neu gegründet wurde beispielsweise in der Schweiz die BDP (Bürgerlich demokratische Partei), die folgendermaßen beschrieben werden kann: Eine Abspaltung aus einer eher rechtslastigen bürgerlichen Partei, welche die demokratische Tradition und Kultur der Schweiz, Prozesse der Erneuerung durch die ständige Anteilnahme der Menschen an der Politik, widerspiegeln möchte. Ende März fanden im Kanton Bern, einem der bevölkerungsreichsten Kantone der Schweiz, Wahlen ins Parlament und die Exekutive des Kantons statt. Die BDP wurde auf Anhieb drittgrösste Fraktion im Kantonsparlament. http://www.bdp.info


2 Das Volk hat entschieden!

Was wäre, wenn damals die Mauer nicht gefallen wäre? Hier können Sie sich Ihre eigene Meinung bilden: http://www.stern.de/wissen/mensch/gewagt-geantwortet-wie-saehe-die-ddr-heute-ohne-wende-aus-1554926.html
Wesentlich ist aus demokratischer Sicht, dass das Volk damals entschieden hat, indem es auf die Straßen ging und für die Demokratie, die Volksherrschaft demonstrierte. Volksentscheide sind eine wesentliche Säule in einer Demokratie. Nach 20 Jahren Deutscher Einheit sollte dies endlich Parteivertretern aller Parteien in Deutschland klar werden.


3 In eigener Sache: Wie wird eigentlich der Newsletter erstellt?

Unser verantwortlicher Newsletter-Redakteuer Andreas Beier sammelt jeden Monat die Beiträge, welche er recherchiert, oder von anderen Mitgliedern FÜR VOLKSENTSCHEIDE zugesendet bekommt. Daraus werden einige ausgewählt und pressefertig geschrieben. Redaktionsschluss ist am 15. jeden Monats. Unser Vorstandsprecher Thomas Karcher prüft anschließend die Auswahl, wobei er mit Beier in der Regel einer Meinung ist. Karcher teilt danach unserem Internet-Beauftragten Ronald Saß mit, dass der aktuelle Newsletter versandfertig ist. Saß prüft die Form, die Aktualität der Verlinkungen, mögliche technische Fehler und setzt den Newsletter auch in html-Form. Erst dann erfolgt der Versand.

Wenn Sie interessante Beiträge zur Demokratie, FÜR VOLKSENTSCHEIDE, für mehr Bürgerbeteiligung finden, senden Sie uns diese einfach zu: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.


4 Wie wird die NRW-Wahl am 9. Mai ausgehen?

Auf http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/nrw.htm haben wir bereits in unserem letzten Newsletter hingewiesen. Schauen Sie dort die Umfragen vor der Landtagswahl 2005 an. Einige kamen den amtlichen Endergebnissen nahe, die der kleineren Parteien unterschieden sich deutlich. Welche Prognosen geben Sie für die jeweiligen Parteien ab?

13.263.808 Wahlbenachrichtigungen wurden für die Landtagswahl 2010 versendet, zehntausende Briefwähler haben bereits ihre Stimmen abgegeben. Insgesamt wurden Kreiswahlvorschläge von 32 Parteien und Wählergruppen sowie von acht Einzelbewerberinnen und -bewerbern zugelassen. Je Wahlkreis gibt es zwischen fünf und elf Bewerberinnen und Bewerbern. Mehr Informationen finden Sie beim Landeswahlleiter NRW: http://www.im.nrw.de/bue/406.htm


5 In letzter Minute

Der Staatsgerichtshof Bremen hat am 8. April im Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Sitzverteilungsverfahrens im geltenden Wahlgesetz entschieden. Was kompliziert klingt, ist auch so: Aufgrund einer Volksinitiative wurde das Wahlrecht zwar so geändert, dass die Wähler in Bremen mehr Einfluss haben. Statt einer bzw. zwei können diese fünf Stimmen abgeben. Leider bedeutet dies aber nicht, dass derjenige Kandidat, der mehr Stimmen als ein anderer erhält, auch in den Landtag einzieht.

Im Rechtsgutachten des bekannten Parteienrechtlers Professor Martin Morlok wurde zwar eindeutig die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung festgestellt, das Wahlgesetz wird trotzdem nicht geändert. Die juristischen Auslegungen, auch des zweiten Rechtsgutachtens von Prof. Hans Meyer, der die Verfassungsmäßigkeit der praktizierten Verfahrensweise bejahte, können Sie hier nachlesen: http://www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/PressStGH100408%20St%203.pdf