Aktualisiert (Mittwoch, 23. September 2009 um 20:55 Uhr)

Die Sache mit der Bundestagswahl ist im Grunde einfach, denn der Wähler hat nur zwei Stimmen.

So beginnt der Artikel von Matthias Kristlbauer und Eberhard Geiger vom 22. September. Wie der Zusatz "Im Grunde" schon andeutet, könnte es da einen Haken geben. Und der findet sich im Wahlrecht:

§ 6 Wahl nach Landeslisten BWahlG
(1) Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist. Von der Gesamtzahl der Abgeordneten (§ 1 Abs. 1) wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, die in Satz 2 genannt oder von einer nach Absatz 6 nicht zu berücksichtigenden Partei vorgeschlagen sind.

Man mag sich trefflich darüber streiten, ob es demokratisch verantwortungsvolles Handeln im Sinne der Bürger ist, wenn zwei engagierte Mitbürger bei einer anerkannt demokratischen Partei sich nun in den ausgebrochenen Verhinderungswahlkampf hineinziehen lassen. In der Endphase des Wahlkamps finden wir uns nun im Versuch wieder, aus der über Jahrzehnte gewachsenen demokratischen Auseinandersetzung eines immer bunter und vielgestaltiger werdenden Parteienspektrums wieder einen plumpen Lagerwahlkampf zu machen. Wo bleibt da das Verantwortungsbewusstsein der Parteien vor allem für eigenes Profil und eigene Inhalte? Die einen wollen rot-rot-grün verhindern, die anderen schwarz-gelb. Darum geht es nun. Und die Antworten auf die Fragen der Menschen in diesem Land? Onkel-Doktor-Politik im Stile der Rezeptverschreibung für die gesetzlich Krankenversicherten: "Hier ihr Rezept, gehen Sie nach Hause und schlucken sie Ihre Medizin. Alles wird gut."

Judith Greif hat sich mittels einer Kampfkandidatur auf den Stimmzettel gebracht, Hermann Brem hat gute Aussichten auf ein erfolgreiches, evtl. besseres Abschneiden als Roland Fischer. Doch nun verzichten beide auf die Ernte ihrer Saat zu Gunsten zweier Kandidaten einer Partei, die mit den Grünen in München mittlerweile auf Augenhöhe liegt, wenn nicht darunter. Einer Partei, die eigene programmatische Grundsätze (FÜR VOLKSENTSCHEIDE) zu Gunsten eines zeitlich begrenzten Koalitionsfriedens , sprich Machterhalt, noch im Mai bedenkenlos über Bord geworfen hat. Ich hätte beiden mehr Selbstbewusstsein zugetraut.

Wenn schon parteilose Direktkandidaten durch das Wahlrecht benachteiligt werden und sich die Parteien selbst immer noch nicht der Frage stellen, warum ihre Bindungskraft bei der Bevölkerung spürbar nachlässt, dann stelle ich die Frage. Warum enttäuscht ihr dann auch noch Eure Anhänger dadurch, dass ihr deren Stimmen verschenken wollt? An eine Partei, die diese dezidiert nicht wählen wollten? Dafür seid ihr doch angetreten? Sonst hättet ihr es auch lassen können und ein Zeichen setzen, dass die Bürger die Erststimme für das nutzen können, was ihnen als letztes Mittel direkter Einflussnahme bleibt: Eine parteilosen Direktkandidaten zu wählen und so den Bürgern eine eigene Lobby neben denen der Parteien zu verschaffen.

Mit demokratischen Grüßen

Thomas Blechschmidt

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