Aktualisiert (Dienstag, 25. August 2009 um 21:04 Uhr)
Verantwortung für sich selbst ist mehr als eine Pflicht und eine Last: Es ist das Recht zur Teilnahme an Entscheidungen. Das Recht dazu, wesentliche Teile meines Lebens mitzugestalten und so auch gefühlsmäßig daran teilzunehmen. Und damit erfährt das Leben erst Bedeutung und Sinn.
Ich denke, ein wesentliches Element der Demokratie ist die Freiheit. Deshalb bin ich ganz klar gegen eine Wahlpflicht und vor allem gegen eine Strafe für diejenigen, die die Stimmabgabe verweigern. Besser man trifft keine Entscheidung als eine Entscheidung aus Not, hinter der man nicht stehen will. Das spüre ich immer wieder bei vielen Gesprächen, wenn Bürger mir mitteilen, dass sie es leid wären, sich für das kleinste Über entscheiden zu müssen. Um diesen Menschen die Teilnahme an der Wahl schmackhaft zu machen, wäre ich dafür, einen Null-Option auf den Stimmzetteln einzuführen. Dann ist es in meinen Augen auch in Ordnung, eine Wahlpflicht festzulegen und eine kleine Anerkennung für die Teilnehmer, jedoch ohne Strafen für Nichtwähler.
Warum sollte man also zur Wahl gehen? Nun, man kann Wahlen als eine lästige Pflicht empfinden. Aber wie bereits gesagt: es geht um Verantwortung für sich selbst, um den Sinn, dem man seinem Leben selbst geben kann und darum, sich selbst eine Bedeutung zu geben. Was sind Geld und Titel wert, wenn die eigene Bedeutung von der Meinung anderer über sich abhängt?
Politik und die Teilnahme daran ist nur eine von vielen Türen, durch die man gehen kann und hinter der vieles liegt, was man für sich in Anspruch nehmen kann. Und man kann sie sogar mit anderen teilen, ohne dass sie deswegen weniger wird.
Also bedeutet die Teilnahme an einer Wahl oder an einem Volksentscheid, die Gelegenheit zu ergreifen und ein kleines Stück von sich selbst einzubringen. Und damit, ein Stück Persönlichkeit zu sich selbst hinzuzufügen. Und das zum Nulltarif. Es kostet kein Geld, wir müssen dafür nicht arbeiten gehen und schreiben ein kleines Stück Geschichte mit. Damit werden wir unsterblich, solange es Menschen gibt.
Warum sind unzählige Generationen vor uns in Kriege gezogen, wo es doch bei einem Krieg viel zu verlieren gibt, aber niemals etwas zu gewinnen? Was hat sie angetrieben? Aber eines wissen wir: An sie alle erinnern wir uns. Ebenso an die, die in Frankreich eine Revolution durchführten, an die, die die amerikanische Unabhängigkeit erkämpft haben, an die, die in Berlin eine Mauer zum Einsturz brachten und an die, die unserem schönen Land per Volksentscheid eine Verfassung bescherten, über die wir Bayern uns heute noch mit Recht freuen können. Obwohl wir in 63 Jahren doch einige wenige Male das Bedürfnis verspürten, die Verfassung zu ändern und dazu einen Volksentscheid durchführten. Das Grundgesetz wurde uns geschenkt, ohne uns zu fragen, ob wir es wollen. Denn es sollte ein Provisorium sein, bis sich Deutschland einst vereinigt und es „verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Und deshalb führt es den Namen „Grundgesetz“. Dass das Grundgesetz eine wohl durchdachte, verfassungsrechtliche Grundlage für einen funktionierenden Rechtsstatt darstellt, beweisen seine Lebensdauer von nunmehr 60 Jahren ebenso, wie die Tatsache, dass es in anderen Länder als Vorbild diente. Dennoch: Es wurde in 60 Jahren 52 Mal geändert. Und niemals wurde das Volk zur Entscheidung über die anstehende Änderung herangezogen. Ein Haus, an dem man jedes Jahr herumbastelt, zeugt entweder von einer wenn auch soliden, dennoch unzulänglichen Konstruktion oder von der Unschlüssigkeit der Baumeister und Hausmeister, welche Gestaltung denn nun den Bewohnern am besten gerecht wird. Umso schlimmer, wenn nun die Bewohner des Hauses bei den Umgestaltungen nicht einmal mitbestimmen dürfen!
Der komplette Text der Einladung zum Bürgergespräch
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